Folgen für die Zucht1. Es sind Paarungen mit homozygoten (1) freien Pferde anszustreben. 2. Paarungen mit homozygoten freien (1) und heterozygoten (2) können in Ausnahmefällen akzeptiert werden, da die Nachzucht kein Risiko hat zu erkranken. Hierbei wird auch dem Tierschutzgesetz §11b Rechnung getragen. Die Nachzucht solcher Paarungen sind auf SCID zu testen. 3. Paarungen Heterozygoter (d.h. beide Eltern sind Anlageträger) sind nach Zuchtbuchordnung des ZSAA, sowie nach dem Tierschutzgesetz verboten, da aus solchen Verpaarungen 25% kranke Nachzucht entstehen können. Wie die einzelnen Zuchtverbände die Zucht mit SCID-Pferden handhaben, muss beim jeweiligen Zuchtverband nachgefragt werden. Testen Sie Ihre Arabisch geprägten Zuchttiere auf SCID! Labors:
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